Unmittelbare Maßnahmen
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Sofort danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.
Übrigens:
Sie können uns als Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens mit der kompletten Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.
Sie brauchen folgende Dokumente
- Familienstammbuch – (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden sein oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig
- Personalausweis
- Heiratsurkunde / Familienbuch – bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde – bei Ledigen
- Sterbeurkunde – falls Ehepartner bereits verstorben ist
- Rentenanpassungsmitteilung – ggf. Bankverbindung des verbliebenen Ehepartners für die Überbrückungsrente