Überführung

Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus etc. zum Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium ist notwendig. Auch bei Überführungen im In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden von uns streng beachtet, die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen.


Den Verstorbenen noch einmal sehen

In der Trauerhalle des Friedhofes oder dem entsprechenden Aufbahrungsraum der Friedhofsverwaltung oder gegebenenfalls des Bestattungsinstitutes ist dies möglich. Der Zeitraum des Abschiednehmens sollte jedoch vorher unbedingt mit uns abgesprochen werden, damit für einen würdigen Rahmen gesorgt werden kann.

Gern bieten wir diesen Dienst auch im Sterbehaus an. Der Verstorbene wird vor Ort hygienisch versorgt, eingekleidet und eingesargt und kann zur persönlichen Abschiednahme eine gewisse Zeit zu Hause verbleiben. Außerdem ist es möglich, dass der Verstorbene die eigene Kleidung tragen kann. Gern beraten wir Sie über alle Einzelheiten.


Musikalische Umrahmung

Diese prägt eine Trauerfeier in besonderem Maße. Wir können die entsprechenden Musiker (z.B. Organisten, Geiger, Trompeter, Sänger, etc.) bereitstellen. Auch eine musikalische Umrahmung mit technischen Hilfsmitteln ist möglich und wird von uns arrangiert.


Blumen und Kränze

Blumen und Kränze werden meist unmittelbar zum Friedhof bzw. zur Friedhofskapelle gebracht.

Die Dekoration um den Sarg übernehmen wir ebenfalls in Absprache mit der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Kondolenzliste

Beim Auslegen der Kondolenzliste dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Kondolenzkarten werden gesammelt und den Angehörigen später übergeben.  Damit wissen Sie auch, bei welchem Personenkreis  Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank über die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungswert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden. Natürlich bestimmen Sie selbst, ob wir eine solche Liste auslegen.

 


Trauerfeier und Bestattung

Der Termin wird von uns zusammen mit den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Pfarrer bzw. Redner, Krematorium) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten. Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt. Wir können Ihnen auch freie Redner nennen oder aber einen solchen beauftragen, falls dies erwünscht wird.

 


Traueranzeige in Tageszeitungen und Wochenblättern

Damit erreichen Sie eine große Anzahl Menschen. Neben Namen und ggf. Geburtsnamen enthalten diese Anzeigen meist Sterbetag sowie Tag, Zeit und Ort der Trauerfeier.

 


Trauerdrucksachen

Die individuelle Art, Mitmenschen vom Tod des Angehörigen zu unterrichten, ist die Mitteilung durch Trauerdrucksachen. Über den inneren Kreis der Angehörigen hinaus werden gezielt angesprochen: Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn, Institutionen, Kirche, Vereine, Krankenhaus, Parteien – eben alle, zu denen der Verstorbene eine besondere Beziehung hatte.

 


Danksagungen

Diese werden einige Zeit nach der Bestattung (zwischen einer und drei Wochen) sowohl über die Tageszeitung ausgesprochen als auch durch persönliche Danksagungskarten übermittelt. Wir halten eine ganze Reihe von Beispielen für Sie bereit, auch der Druck wird von uns übernommen.

 


Beantragung von Renten – Überbrückungsrente

Zuerst wird durch uns der Antrag auf eine Überbrückungszahlung für 3 Monate gestellt. Dies wird Ihnen zur Vorlage bei der Rentenstelle von uns bestätigt. Diese Zahlung (Vorschusszahlung für hinterbliebene Ehepartner) ist zur Überbrückung der Zeit gedacht, die für die Umrechnung der Rente in eine Witwenrente notwendig ist. Diese Zahlung muss nicht zurückgezahlt werden.

 


Gaststätte / Kaffeetafel

Auch heute noch wird dieser Brauch gepflegt. Die rechtzeitige Reservierung kann von uns übernommen werden.

 


Grabpflege

Bei der Auswahl des Grabsteines sowie der Bepflanzung sollten Sie eine dem Verstorbenen angemessene Wahl treffen. Die Friedhofsverwaltungen schreiben sehr oft die Gestaltung von Grabfeldern vor. Wir kennen diese Kriterien, die regional äußerst unterschiedlich sind und halten die notwendigen Informationen für Sie bereit. Informieren Sie sich auch über Grabpflegeverträge.